Bildungsgutschein

Die VHS Darmstadt-Dieburg ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) als Träger zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.
Bezieher von ALG I und II-Geldern, aber auch Leistungsempfänger nach KUG (Kurzarbeitsgeld) und WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) können von der Bundesagentur für Arbeit oder der Kreisagentur für Beschäftigung ausgestellte Bildungsgutscheine bei der VHS einlösen. Vorausgesetzt, dass der betreffende Fallmanager oder der Arbeitgeberservice berufsbezogene Veranstaltungen der VHS als vermittlungsfördernde Weiterbildungsmaßnahmen empfiehlt.
Zulassungsdokument
Für Informationen und Beratung zu Bezugsbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten steht das Team der VHS zur Verfügung: Telefon 06071 / 881-2301 oder vhs@ladadi.de