Deutsch lernen an der vhs
Möchten Sie Deutsch lernen? Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir bieten:
- Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) und Einstufungsberatung
- Prüfungen im Rahmen der Integrationskurse (Deutschtest für Zuwanderer A2/B1 und Test Leben in Deutschland)
- Einbürgerungstest
Aktuelle Informationen
Vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen der vergangenen Jahre können im Haushaltsjahr 2026 aktuell keine Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG durch das BAMF erteilt werden. Entsprechende Anträge werden daher abgelehnt. Weitere Informationen finden Sie im Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26.
Das Bundesinnenministerium hat in Aussicht gestellt, dass es für bestimmte Personengruppen künftig wieder Zulassungen zum Integrationskurs geben soll. Ab wann dies möglich sein wird, ist derzeit jedoch nicht bekannt. Auch die Frage, ob mit einem zukünftigen Antrag eine Kostenbefreiung möglich sein wird, hängt von den neuen Bestimmungen ab, die derzeit noch nicht vorliegen.
Aktuelle Hinweise des BAMF finden Sie hier:
BAMF – Infothek – Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (630.009r)
Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, gelangen Sie hier zum Online-Antrag:
Bundesportal | Zulassung zum Integrationskurs beantragen
Häufige Fragen zu Integrationskursen
Ein Integrationskurs besteht aus 6 Modulen mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) und einem Modul Orientierungskurs mit 100 UE.
Ein Modul hat 25 Kurstage und 100 UE. Die vhs Darmstadt-Dieburg bietet Teilzeitkurse an 3 oder 4 Tagen pro Woche an.
Spezielle Integrationskurse gibt es für:
Alphabetisierung 9 bis 12 Module
Zweitschriftlerner bis zu 9 Module
Der Kurs endet mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer A2/B1“ und dem Test „Leben in Deutschland“.
Diese Kurse sind für Personen mit einer Verpflichtung zum Integrationskurs. Andere Personen können nur bei freien Plätzen kurz vor oder nach Kursbeginn berücksichtigt werden.
Verpflichtungen werden über
- die Ausländerbehörde
- das Jobcenter
- oder das Amt für Zuwanderung und Flüchtlinge ausgestellt.
Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Die Kursgebühr* für Personen mit einer Berechtigung oder Verpflichtung beträgt für ein Modul mit 100 UE 229,00 €. Diese Gebühr muss bei einer Änderung der Integrationskurs-Verordnung angepasst werden. Wer innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum seiner Berechtigung oder Verpflichtung alle Prüfungen erfolgreich absolviert hat, kann auf Antrag beim BAMF 50% der selbst gezahlten Gebühr zurückerstattet bekommen.
Eine Kostenbefreiung für den Integrationskurs gibt es auf Antrag beim BAMF für Teilnehmende, die Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe erhalten oder aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind (z. B. bei Erhalt von Wohngeld sowie geringverdiener).
Wenn der Wohnort mehr als 5 km vom Kursort entfernt ist, kann bei vorliegender Kostenbefreiung auch ein Antrag auf Fahrtkostenzuschuss gestellt werden.
*Kursgebühren der Integrationskurse
| 229,00 € | Bei Vorlage der Berechtigung oder Verpflichtung vor Kursbeginn |
| 0,00 € | Bei Vorlage der Kostenbefreiung vor Kursbeginn |
| 370,00 € | Selbstzahlende (seit 01.01.2026) |
50% oder 25% Ermäßigung mit Nachweis (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Vor Kursbeginn muss eine Einstufungsberatung bei der vhs erfolgen. Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Berechtigung oder Verpflichtung zum Integrationskurs und Ihren Ausweis mit. Terminanfragen können Sie gerne per E-Mail an deutsch(at)ladadi.de richten. Fügen Sie der E-Mail bitte Ihre Integrationskurspapiere als Anlage bei.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie keine Integrationskurspapiere zum Einstufungstermin vorlegen können, kostet die Einstufung 45,00 €. Sie erhalten eine Rechnung per Post.
Wichtige Mitteilung
Am 24.06.2026 findet der Sprechtag ausschließlich am Vormittag statt. Die Sprechzeit am Nachmittag entfällt aufgrund eines internen Termins.
In der Zeit vom 13. Juli bis 31. Juli entfallen die Sprechtage vollständig. Unser Team ist in diesem Zeitraum telefonisch nur vormittags erreichbar.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Sprechzeiten zur persönlichen Vorsprache
| Mittwoch | 10:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 – 16:00 Uhr |
im Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23, Raum 1103
Telefonzeiten
| Dienstag | 10:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Freitag | 10:00 – 12:00 Uhr |
E-Mail: deutsch(at)ladadi.de
Telefon: 06151/881-2304