Kursdetails
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Der ärztlich assistierte Freitod Selbstbestimmung am Lebensende

Der ärztlich assistierte Freitod findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In Voraussetzung für die Freitodbegleitung wird die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung, sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. (Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.)  Jeder darf helfen - auch Mediziner/innen und Organisationen. Leider helfen jedoch bisher nur sehr wenige  Ärztinnen und Ärzte, weil sie immer noch verunsichert sind.


Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele  Menschen über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil des BVG hat die DGHS mehr als 2.000 Menschen an professionelle Helfer/innen mit ärztlichem und juristischem Hintergrund vermittelt.


In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen:

  • Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland
  • Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024


Der Referent Reinhard Konermann ist Leiter der Kontaktstelle Südwest der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

Kurstermine 1

Insgesamt gibt es 1 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Mittwoch  •  13.05.2026  •  18:00 - 19:30 Uhr Dieburg, Landrat-Gruber-Schule, Auf der Leer 11
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